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   FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99   

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FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99 (https://dejure.org/2002,20211)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.04.2002 - 4 K 10499/99 (https://dejure.org/2002,20211)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. April 2002 - 4 K 10499/99 (https://dejure.org/2002,20211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nebenberufliche Tätigkeit eines Sozialpädagogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 26
    Nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG eines Sozialpädagogen; Einkommensteuer 1995 und 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG eines Sozialpädagogen - Einkommensteuer 1995 und 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.03.1990 - VI R 188/87

    Nebenberufliche Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn Zeitaufwand niedriger

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
    Bei der Interpretation des Begriffs "nebenberufliche Tätigkeit" im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG , die früher in der Literatur und Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedlich ausfiel, hat sich der VI. Senat des BFH der Meinung angeschlossen, die den Zeitaufwand für das entscheidende Kriterium hält (vgl. Urteil des BFH vom 30. März 1990 VI R 188/87, BStBl II 1990, 854 [855]).
  • BFH, 29.01.1987 - IV R 189/85

    Nebenamtliche Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers bei der ersten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
    Ein solcher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis kann aber nur angenommen werden, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind, der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis -faktisch oder rechtlich-obliegende Nebenpflicht erfüllt oder auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt (Urteile des BFH vom 08. Februar 1972 VI R 7/69, BStBl II 1972, 460 [462]; vom 29. Januar 1987 IV R 189/85, BStBl II 1987, 783 ; Urteil des FG München vom 06. Oktober 1992 7 K 7066/87, juris).
  • BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84

    Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
    Selbst wenn ihm daher für eine der in § 3 Nr. 26 EStG bezeichneten Tätigkeiten keine Aufwandsentschädigung, sondern eine 2.400 DM übersteigende Vergütung für seine (selbständige oder nichtselbständige) Arbeit gezahlt wird, ist diese bis zur Höhe von 2.400 DM steuerfrei (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 30. Januar 1986 IV R 247/84, BStBl II 1986, 401 ; vom 13. November 1987 VI R 154/84, BFH/NV 1988, 150).
  • BFH, 08.02.1972 - VI R 7/69

    Verhältnis von Nebeneinkünften zur Haupttätigkeit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
    Ein solcher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis kann aber nur angenommen werden, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind, der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis -faktisch oder rechtlich-obliegende Nebenpflicht erfüllt oder auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt (Urteile des BFH vom 08. Februar 1972 VI R 7/69, BStBl II 1972, 460 [462]; vom 29. Januar 1987 IV R 189/85, BStBl II 1987, 783 ; Urteil des FG München vom 06. Oktober 1992 7 K 7066/87, juris).
  • BFH, 13.11.1987 - VI R 154/84

    Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für eine nebenberufliche Tätigkeiten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
    Selbst wenn ihm daher für eine der in § 3 Nr. 26 EStG bezeichneten Tätigkeiten keine Aufwandsentschädigung, sondern eine 2.400 DM übersteigende Vergütung für seine (selbständige oder nichtselbständige) Arbeit gezahlt wird, ist diese bis zur Höhe von 2.400 DM steuerfrei (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 30. Januar 1986 IV R 247/84, BStBl II 1986, 401 ; vom 13. November 1987 VI R 154/84, BFH/NV 1988, 150).
  • FG Köln, 22.11.1994 - 2 K 2343/93
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
    Der Prozessbevollmächtigte verwies auf eine Entscheidung des FG Köln vom 22. November 1994 (2 K 2343/93. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 416), nach der die zusätzliche Mitwirkung eines Arbeitnehmers an Meistervorbereitungslehrgängen, der hauptberuflich in der Unterrichtung von Auszubildenden tätig sei, auch dann "nebenberuflich" i. S. des § 3 Nr. 26 EStG erfolgen könne, wenn beide Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber ausgeübt würden.
  • FG München, 06.10.1992 - 7 K 7066/87
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
    Ein solcher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis kann aber nur angenommen werden, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind, der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis -faktisch oder rechtlich-obliegende Nebenpflicht erfüllt oder auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt (Urteile des BFH vom 08. Februar 1972 VI R 7/69, BStBl II 1972, 460 [462]; vom 29. Januar 1987 IV R 189/85, BStBl II 1987, 783 ; Urteil des FG München vom 06. Oktober 1992 7 K 7066/87, juris).
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